Vermietern ist es durch ein Urteil vom Bundesgerichtshof untersagt worden, eine Mieterhöhung auszusprechen, sofern diese eine Doppelkostenstelle für den Mieter bedeutet.
Einfacher ausgedrückt, investiert der Mieter in seine Mietwohnung so darf der Vermieter dies nicht als Grundlage für eine Mietwohnung nehmen.
In dem Fall vor dem BGH hatte ein Mieter Bad und ...
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11 Apr 10 von in
Grundsatzurteile,
Mietrecht mit 10 Aufrufen.
Vermieter dürfen die Miete bis zum höchsten Wert der ortsüblichen Miete anpassen. So urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Gibt es keinen Mietspiegel, ermittelt ein Sachverständiger. Damit müssen Vermieter nicht, wie häufig angenommen, einen mittleren Wert der vergleichbaren Mieten wählen.
BGH Az. VIII ZR 30/09
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06 Apr 10 von in
Grundsatzurteile,
Mietrecht mit 32 Aufrufen.
Frei zugängliche Infos bei zum Mietspiegel dürfen bei einer Mieterhöhung die sich an dem örtlichen Mietspiegel orientiert durchaus fehlen, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.
So sind die Richter der Meinung gewesen, dass dem Schreiben zur Mieterhöhung der aktuelle Mietspiegel nicht beiliegen muss. Vielmehr sei es dem Mieter durchaus zu zumuten, sich ...
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18 Nov 09 von in
Grundsatzurteile,
Mieterhöhung mit 39 Aufrufen.
Vermieter sind bei einer Mieterhöhung berechtigt, bis an die Obergrenze der ortsüblichen Miete zu gehen. Sie müssen dabei keinen Mittelwert einhalten, sondern können, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sich wohl rechtens aber moralisch bedenklich, am Mieter bereichern.
Und wieder wetzt der BGH die Messer gegen Deutschlands Mieter. Was als Satire beschrieben, kann ...
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14 Okt 09 von in
Rechtsfragen mit 72 Aufrufen.
Hallo, meine Schwester möchte von Bochum nach Gelsenkirchen ziehen. Die ARGE Bochum und Gelsenkirchen sind sich jedoch nicht einig, wer dem aktuellen Mietangebot zustimmen muss. Sie wird immer von A nach B geschickt. Ge sagt: Die abgebende ARGE muss dem Umzug zustimmen und dem aktuellem Mietangebot zustimmen. Bo sagt aber: ...
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03 Okt 09 von in
Mieterhöhung,
Mietrecht mit 18 Aufrufen.
Vermieter sind verpflichtet ihren Mietern den für eine Mieterhöhung zugrunde liegende Mietspiegel zuzusenden oder aber zur Einsicht bereit zu legen. Hat der Mieter keine zumutbare Möglichkeit den Mietspiegel zu überprüfen, so ist eine daraus resultierende Mieterhöhung unwirksam.
AG Wetter Az: 8 C 237/96
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