Mietminderung wenn es in der Wohnung zu warm wird
27 Okt 09 von in Mietminderung, Mietrecht mit 174 Aufrufen.
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Mietwohnungen müssen auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden. Wird es aufgrund fehlender oder schlechter Isolierung in der Wohnung zu warm, Mittelwert muss weit über 30° liegen, so kann der Mieter die Miete um 20% kürzen.
Die Kürzung darf allerdings nur für die Tage /Wochen oder Monate vorgenommen werden, in ...Vollständigen Artikel lesen...
