Recht auf Gartennutzung
28 Okt 09 von in Mietrecht mit 242 Aufrufen.
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Mieter sollten darauf achten, dass ein eventuell eingeräumtes Recht zur Nutzung des Gartens im Mietvertrag steht. Mündliche Absprachen oder die Duldung des Vermieters sind bei Widerruf nichtig. So kann der Vermieter jederzeit und ohne Angaben von gründen ihnen die Nutzung des Gartens verbieten, solange sie nicht ...Vollständigen Artikel lesen...
