Kein Flachbildschirm für Untersuchungshäftling
15 Okt 09 von in Strafrecht mit 3 Aufrufen.
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Um den Aufenthalt in der Untersuchungshaft angenehmer zu gestalten, ließ sich ein Häftling von seiner Mutter einen Flachbildschirm ins Gefängnis bringen. Aufstellen und einschalten durfte er den Apparat nicht. Darauf klagte der Mann auf sein Recht der Informationsfreiheit. Die Klage wurde abgewiesen.
Weil auf dem Flachbildschirm Daten gespeichert werden könnten, ...Vollständigen Artikel lesen...
