Kündigung bei Benutzung des Firmen LKW
02 Jan 10 von in Arbeitsrecht, Kündigung mit 17 Aufrufen.
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Dem Arbeitgeber steht das Recht zu, einem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen, sofern dieser den Firmen LKW für seinen persönlichen Umzug nutzt. Das Landesarbeitsgericht Köln machte in seinem Urteil klar, dass die erhebliche Vermögensschädigung des Arbeitgebers eine außerordentliche Kündigung rechtfertige.
Eine vorherige Abmahnung war in diesem speziellen Fall unangebracht, weil der ...Vollständigen Artikel lesen...
