Aufsichtpflicht der Eltern
11 Okt 09 von in Grundsatzurteile, Schadensersatzrecht mit 10 Aufrufen.
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Wie lange ein Kind unbeaufsichtigt im Freien spielen darf, hängt von seinem Alter und seinem Charakter ab. So könne ein siebenjähriges Kind durchaus zwei Stunden allein auf einem Spielplatz gelassen werden, wohingegen ein fünfjähriges Kind spätestens alle 30 Minuten von seinen Eltern kontrolliert werden müsse. Bundesgerichtshof Az.: VI ZR 199/08 ...Vollständigen Artikel lesen...
