Haftung: Die Vorfahrt erzwungen
10 Okt 09 von in Verkehrsrecht mit 225 Aufrufen.
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Die üblichen Vorurteile gegen Fahrer der Automarke mit dem Stern kennen wir ja alle. Sie haben eine "eingebaute Vorfahrt" nutzen Behindertenplätze ohne Grund, fahren Mit Wackeldackel auf der Ablage und sitzen Sonntags in ihrem Fahrzeug mit Hut auf dem Kopf und unterschreiten jede Richtgeschwindigkeit. Auch wenn dies alles Vorurteile sind, ...Vollständigen Artikel lesen...
