Betriebskosten in der Angemessenheitsprüfung
29 Jan 10 von in Mietrecht, Nebenkosten mit 41 Aufrufen.
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Ein Vermieter ist grundsätzlich gehalten, wirtschaftlich zu arbeiten. Daher hat das Amtsgericht Köln entschieden, dass
Betriebskosten, die erheblich über den ortsüblichen Kosten liegen vom Vermieter besonders zu erklären sind.
Bemerken sie Posten bei denen der Verdacht einer unwirtschaftlichen Nutzung besteht, so haben sie ein Anspruch auf eine gerichtliche Angemessenheitsprüfung.
AG Köln Az: ...Vollständigen Artikel lesen...
