Schmerzensgeld bei Sturz in der Straßenbahn
Muss eine Straßenbahn unvorbereitet eine Vollbremsung vollziehen, so steht dem Fahrgast nur ein relativ kleines Schmerzensgeld zu, sofern er nur unwesentlich verletzt wurde. So entscheiden vom Amtsgericht München dass den Fall eines Mannes verhandelt hatte, der bei einer Vollbremsung an Kopf und Hand verletzt wurde.
Zudem ging seine Brille zu Bruch.
Die Straßenbahn musste wegen eines Radfahrers kurz nach Einsteigendes Fahrgastes eine scharfe Bremsung machen, bei der der Mann stürzte und sich verletzte. Die Richter sahen hier aber nur den Eintritt einer Gefährdungshaftung der Bahn, da der Mann nicht arbeitsunfähig geschrieben werden musste und auch keine bleibenden Schäden erlitten hatte.
Gefordert hatte der Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro und 343 Euro für eine neue Brille. An Ende der Verhandlung blieben davon aber nur 100 Euro übrig.
Amtsgericht München Az: 343 C 27136/08

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