Reisepreisminderung: Koffer auf Kreuzfahrt verschwunden

Die Weltreise light, so könnte man eine kleine durchaus bezeichnen. Günstig sind sie aber fast nie, wobei jeder günstig anders definiert. Was aber wenn die Urlaubsfreuden dadurch geschmälert werden, dass die erst fünf Tage nach Reisebeginn dem Urlauber auf dem Schiff ausgehändigt werden? Ist hier nun eine möglich?

Um dieser Frage nachzugehen, haben wir uns auf den Weg gemacht um ein passendes Urteil zu finden. Passend in dem Sinne, dass es sich um eine handeln muss, und der Urlauber seine nicht bekommen bzw. erst später bekommen hat.
Fündig sind wir beim Amtsgericht München geworden. Dort wurde der Fall eines Ehepaares verhandelt, dass bei seiner stolze fünf Tage auf seine warten musste.
Leider sind die genauen Details nicht bekannt, es soll ja auch nur als Anschauung dienen, dass sie in einem solchen Fall durchaus Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises haben.
So urteilten die Richter im besagten Fall, das hier eine Minderung um 30% pro Tag an dem die nicht zur Verfügung standen angemessen sei. Der Prozentsatz hätte durchaus höher ausfallen können, jedoch hatte der Reiseveranstalter an Board für Ersatzkleidung gesorgt. Sowas ist aber nicht jedermanns Sache. Fremde Schuhe, waren sie schon getragen? Man fühlt sich nicht richtig wohl, daher wohl auch die Entscheidung des Gerichtes.
30% „Rabatt” wegen Gepäck-Verspätung
Amtsgericht München Az: 132 C 20772/08

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