Einfaches Hotel ist kein Reisemangel
Ein einfaches Hotel ist kein Reisemangel entschied das Landgericht Frankfurt und gab damit der Klage eines Manses eine Abfuhr, der vom Reiseveranstalter einen Teil seines Reisepreises zurück haben wollte. Er gab bei der Klagebegründung einige Gründe an, die viele Reisende sicher kennen sollten. Immer das selbe Essen und eine fehlende Klimaanlage im Speisesaal seinen für den Urlauber Grund genug, den Reisepreis zu mindern. Vor Gericht scheiterte der Urlauber allerdings mit seiner Klage. Er habe bei der Buchung gesehen, dass es sich nur um ein einfaches Hotel gehandelt hat. Deshalb sei die Ausstattung auch kein Reisemangel.
Erbost gab der Mann an, es habe zum Frühstück immer nur zwei Sorten Marmelade gegeben, was doch wohl nicht Standart sein dürfte. Dies werteten die Richter jedoch allenfalls als hinzunehmende Unannehmlichkeit die zu ertragen sei.
Landgericht Frankfurt am Main Az: 2-24 S 228/05

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