Schenkungsvertrag erstellen
Sehr geehrte/r Anwalt/in, bitte freundlich um Klärung folgender Sachlage. habe vor ca. 1 Manat durch Zwangsversteigerung eine 2-Zimmer Wohnung gekauft. Leider bei der Versteigerung habe ich nur meinen Personalausweis vorgelegt, obwohl meine Ehefrau war auch dabei, und deshalb auch in dem Beschluß heisst es jetzt “….dem Meistbietendendaher zu folgenden Versteigerungsbedinungen zugeschlagen.”
Erst nach ca. 2 Wochen hate meine Ehefrau bemerkt, dass es sich als “Ersteher bzw. Meistbietende” nur um meine Person handelt. Daraufhin habe ich die zuständige Rechtspflegerin im Gericht angerufen mit der Bitte um Aufklärung ob wir als Eheleute gemeinsam Eigentürme in den Grunbuch eingtragen werden oder nur ich allein. Antwort war eindeutlich nur ich bin der Käufer und somit auch ais Eigentümer werde ich ins Grundbuch eingetragen.
Nach meine weitere Frage wie wir das änder konnen, wurde mir gesagt durch einen Schenkungsvertrag wäre es machbar. Nach einer Auskunft von eine Notarkanzelei wurde mir folgendes über die Kosten gekärt: die Gebühren richten sich nach Wert der Immobilien laut eine gutachten und nicht dem Ersteigerungswert, eine Diferenz etwa um ca. 20.000 Euro zu meinem Ungünsten.
Meine Frage deshalb ist es Rechtens, dass die Gebühren richten sich nicht nach dem tatsächlichen Kosten hier Zuschlagskosten, sondern nach einem Gutachten? Zweite Frage wäre : darf ich z.B. der Schenkungsvertrag auch durch einen Notar in Polen fertigen lassen? Mit freundlichen Grüßen Bernhard

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