Mietkündigung bei Pflegefall
In Rechtsfragen mit 260 Hits - Trackback URL
Frage,
wenn der Mieter ein Pflegefall wird und in ein Heim kommt, muß ich dann bei Kündigung des Mietvertrag die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten oder gibt es da eine Härteklausel ?
Danke
Bernd

Hallo Bernd
Das Gesetz kennt kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug ins Pflegeheim. Dieser Fall müsste im Mietvertrag vereinbart worden sein um zu greifen.
Ihnen bleibt also nur die Hoffnung auf Einsicht des Vermieters, der sich vielleicht auf einen Aufhebungsvertrag einlässt.
Bieten sie ihm an bei der Suche nach einem geeigneten Nachmieter behilflich zu sein. Oder die Hälfte des Mietzinses der dreimonatigen Kündigungsfrist zu übernehmen, unabhängig davon, ob er in dieser Zeit einen Nachmieter findet.
Sie sind also leider auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen.