Unentschuldigtes Fehlen vor Gericht
11 Okt 09 von in Ordnungsamt mit 20 Aufrufen.
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Das unentschuldigte Fehlen eines Zeugen vor Gericht führt nicht zwangsläufig zu einem Ordnungsgeld. Gegen eine Zeugin wurde ein Ordnungsgeld verhängt, weil sie trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vor Gericht erschienen war. Der Kläger hatte ihr zugesagt, sie müsse nicht erscheinen, weil er die Klage zurücknehmen werde.
Das Landgericht meinte, sie dürfe ...Vollständigen Artikel lesen...
