Ebooks: Lesen erlaut – speichern verboten

Das Landgericht Frankfurt hat sich in einem Eilverfahren zu der Frage Äußern müssen, ob lesen und speichern dürfen, ohne die Urheberrechte des Verlages zu verletzen. In dem Fall stritten die TU Darmstadt und der Eugen Ulmer um die Einhaltung von Urheberrechten.
Die Richter urteilten in diesem richtungweisenden Fall, dass die wohl die Ebooks kostenlos lesen dürfen, eine Vervielfältigung per Kopie auf Speichermedien wie USB Stick, CD-Rom oder sonstige jedoch verboten sei.
LG Frankfurt Az: 2-06 O 172/09

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