Zählerstandablesung: Kosten beim Auszug des Mieters
Wer seine Wohnung gekündigt hat, muss sich davon überzeugen, dass bei seinem Auszug die Zählerstände abgelesen werden. Nur so kann er später ungerechtfertigte Forderungen zurück weisen. Die Ablesung sollte mit einem Zeugen erfolgen.
Die Kosten für die Ablesung hat allerdings der Vermieter zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof endgültig festgestellt. Der Vermieter hat über die Nebenkosten die Möglichkeit, laufende Kosten auf den Mieter umzulegen. Da es sich bei der Ablesung jedoch um eine einmalige Angelegenheit handelt, sind die Kosten des Benutzerwechsels vom Vermieter zu tragen.
BGH AZ: VIII ZR 19/07

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