Zählerstandablesung: Kosten beim Auszug des Mieters

Wer seine Wohnung gekündigt hat, muss sich davon überzeugen, dass bei seinem die Zählerstände abgelesen werden. Nur so kann er später ungerechtfertigte Forderungen zurück weisen. Die sollte mit einem Zeugen erfolgen.

Die für die hat allerdings der Vermieter zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof endgültig festgestellt. Der Vermieter hat über die Nebenkosten die Möglichkeit, laufende auf den Mieter umzulegen. Da es sich bei der jedoch um eine einmalige Angelegenheit handelt, sind die des Benutzerwechsels vom Vermieter zu tragen.
BGH AZ: VIII ZR 19/07

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