Vermieterpflichten bei Renovierung und Sanierungsarbeiten

Sie kennen das Problem? Der klingelt an der Tür und teilt dem Mieter mit, es seinen in absehbarer Zeit einige in und an der Mietwohnung von Nöten. Endlich, sie haben es geschafft. Die vielen Erinnerungen dass ein Mangel abgestellt wird haben Wirkung gezeigt. Es tut sich was im Hause. Doch dann wird es gespenstisch und absurd. Fast nebensächlich in netten Plausch ruft ihnen der beim weggehen noch zu:

Die Möbel in der Küche müssen bis zum .. raus sein, den Schrank im Schlafzimmer bitte von der Wand abrücken und den kompletten Keller leer räumen. Dankeschön klingt es noch beim Zuschlagen der Haustür.

Da sucht wohl jemand einen billigen Handwerker. Pustekuchen kannst du sagen. Soll der sich doch selbst um die Arbeiten kümmern. Aber geht das? Kannst du verlangen, dass der bei wie im Falle von Feuchtigkeits- und Bauschäden in der Mietwohnung, die Räume selbst leer räumt, oder musst du ihm dabei zur Hand gehen, womöglich das Ausräumen selbst übernehmen oder gar bezahlen?

Natürlich nicht, so die Richter am Landgericht Berlin. Will der Arbeiten in seiner Mietwohnung durchführen, so muss er sich selbst um Abbau und Aufbau der Möbel kümmern. Er muss die Wohnung zudem im reinen Zustand verlassen.
Nur noch abwischen dem Mieter nach getaner Arbeit sagen geht also auch nicht.
LG Berlin Az.: 65 S 62/08

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