Urlaub auf Balkonien was ist erlaubt

Urlaub ist die schönste zeit des Jahrs. Manch einer fliegt gern in andere Länder, andere lieben es sich zu Hause auf dem mit Longdrink und Sonnenstuhl bequem zu machen. Was aber keiner wirklich mag, sind allzu neugierige Blicke. Es muss also ein Sichtschutz her.
Vermieter haben gerade bei der Anbringung eines Sichtschutzes am ein Wörtchen mit zureden. Gewisse Freiheiten bleiben aber dem Mieter vorbehalten.

So kann der Mieter einen geeigneten Sichtschutz ohne Nachfrage anbringen, sofern dieser nicht über das Balkongeländer hinaus ragt und von der Farbe sich in das Allgemeinbild einfügt. Eine solche genehmigungsfreie Alternative ist eine Bastmatte. Diese kann in der Regel vom Vermieter nicht als stören empfunden werden.
Amtsgericht Köln Az.: 212 C 124/98

Eine Wohnung mit ist schon eine feine Sache. Wer sich diesen Wunsch erfüllt hat, der möchte auch gern mit kleinen Umbaumaßnahmen sein reich verschönern oder erweitern. Obwohl, oder gerade weil der zur Mietsache gehört, aber teilweise auch zum Gebäude ist dabei der Streit voaus programmiert. Was ist also erlaubt, und was ist dem Balkonbesitzer verboten und bedarf der Nachfrage beim Vermieter?

Hier ist der Mieter Chef

Möbel auf dem . Ob es nun Plastikmöbel sein sollen oder eine ausgefallene Ganitur aus Holz, diese Entscheidung steht dem Mieter zu. Ebenso kann er selbst darüber bestimmen ob er ein Rankgitter für Blumen an der Wand anbringt oder auf dem Balkonboden Kunstrasen verlegt.

Wäsche trocken. Jeder darf auf seinem Wäsche trocknen. Die Wäsche sollte dir Brüstung aber nicht überragen und wie wild umher flattern.

Blumenkästen anbringen. Hier darf der Mieter schalten und walten, muss aber für die Sicherheit anderer sorgen. Werden die Blumenkästen nach außen montiert, so müssen sie auch starken Winden stand halten und dürfen Fußgänger unterhalb des Balkons nicht gefährden.

Hier ist der Vermieter Chef

Sonnenschutz Markise. Eine Markise ist grundsätzlich eine bauliche Veränderung und bedarf auf jeden Fall einer Zustimmung durch den Vermieter.

. Eine einheitliche gesetzliche Regelung zur Anbringung eines Katzennetzes auf dem gibt es nicht. Hier sollte der Vermieter grundsätzlich gefragt werden, um keinen Streit vom Zaun zu brechen.

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  • Manuela schrieb am 29. Juni 2010 um 11:45

    wie groß darf eine bzw wie weit darf eine genehmigte Markise, über den Balkon ausgefahren hinausragen?

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