Tauben auf dem Dach

Sie waren der Mieterin schon lange ein Dorn im Auge, die Tauben des Nachbarn. Sie würden Lärm machen, stinken und ihren Garten beim Überfliegen mit bombardieren. Ein des Gerichts ergab aber, dass der Taubenschlag peinlich sauber und geruchsfrei war.

Der Nachbar hatte kurz vorher erfolgreich durch gewischt. Urteil: Rasenmäher- sei unangenehmer als Tauben-Gegurre. Außerdem wäre die Taubenhaltung in der Gegend „ortsüblich”. Deshalb muss die Mieterin diese Beeinträchtigungen hinnehmen.
OLG Cehe Az: 4 U 7«/05 – 3/08

Verwandte Artikel


Kostenlose Nachfrage zum Urteil

Kommentar fertig?

Nach oben