Rasen mähen auf Mietgarten?

Wer Garten mietet, muss auch mähen! So entschieden die Richter am Amtsgericht Hamburg-Bambek. Ihrem Urteilsspruch zufolge müssen sie: Beete und Wege von Unkraut befreien, von April bis Oktober zwei mal im Monat Rasen mähen und einmal in Jahr Hecken, Obstbäume und Ziersträucher beschneiden. Ansonsten droht eine Schadensersatzklage des Vermieters.
AG Hamburg-Bambek Az: 812 C 82/08

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