Pavillon im Garten aufstellen

Die Mieter eines Reihenhauses hatten auf der Terrasse ein Pavillon aufgestellt. Der Vermieterin gefiel das nicht. Sie verlangte, dass das Zelt abgebaut wird, kam damit aber vor Gericht nicht durch. Eine solche Überdachung gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch und sei auch dann erlaubt wenn im Mietvertrag dauerhafte Aufbauten wie Lauben verboten seien.
LG Hamburg Az: 311 S 40/01

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