Papageienlärm aus Außenvoliere

Papageienlärm ist laut dem Urteil vom Landgericht Hamburg zwei Stunden am Tag erlaubt. Sie können ihre bunten Lieblinge demnach zwei Stunden am Tag nach draußen bringen, müssen sie dann aber wieder rein holen. Um Ärger mit anderen Mieter zu verhindern, sollten sie diese aber in unregelmäßigen frei lassen und auch ab und an mal Ruhetage einlegen.
Landgericht Hannover Az:16 S 44/08

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