Grund für Eigenbedarf ist erloschen
ischt der Grund zur Kündigung wegen Eigenbedarfs, so muss der Vermieter dies dem Mieter mitteilen, Dabei hat der Bundesgerichtshof unter dem (AZ: VIII ZR 339/04) über die Frist entschieden, bis zu welchem Zeitpunkt der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den Wegfall des Eigenbedarfs einer Eigenbedarfskündigung mitzuteilen.
In dem verhandelten Fall sollte die Mutter des Vermieters in die Wohnung des Mieters einziehen. Dieser hatte sich im Vorfeld jedoch gesträubt diese zu verlassen, so dass schon eine Räumungsklage anhängig war.
Der BGH entschied, dass die Zeit der Räumungsklage nicht mehr zur ordentlichen Kündigungsfrist zuzählt und demnach auch ein Widerruf der Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht mehr notwendig ist. In dem Fall verstarb die Mutter des Vermieters während der Zeit der Räumungsklage, so dass der Vermieter auf sein Recht hat pochen können und der Mieter zum Auszug gezwungen wurde.
Wäre die alte Frau innerhalb der normalen Kündigungsfrist gestorben, so hätte der Mieter die Wohnung weiterhin benutzen können.

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