Recht auf Gartennutzung

Mieter sollten darauf achten, dass ein eventuell eingeräumtes Recht zur Nutzung des Gartens im Mietvertrag steht. Mündliche Absprachen oder die Duldung des Vermieters sind bei Widerruf nichtig. So kann der Vermieter jederzeit und ohne Angaben von gründen ihnen die Nutzung des Gartens verbieten, solange sie nicht vertraglich festgehalten wurde.

Lassen sie daher die Gartennutzung in den Mietvertrag eintragen um später nicht ihren Ort der Erholung zu verlieren.

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