Das Obst im Garten, wer darf es behalten?

Einige Mietwohnungen werden zusammen mit dem angrenzenden Garten vermietet. befinden sich dort Obstbäume und der Garten gehört zur Mietsache, so kann der Mieter das Obst ernten und behalten. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Obsternte, da sie zum Mietvertrag gehört. Im Gegenzug hat der Mieter aber auch kleine Aufgaben im Garten zu erledigen.
Amtsgericht Leverkusen (AZ: 28 C 277/93

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