Auszug innerhalb einer wilden Ehe
Paare die unverheiratet ein Haus zusammen bewohnen, das nur einem Partner gehört, sind bei der Trennung wie verheiratete zu behandeln. Dieses Urteil hat der BGH zuletzt in 2008 ausdrücklich als Leitlinie gesprochen. Zugrunde lag die nicht eheliche Partnerschaft in einem gemeinsam bewohnten Haus, das Eigentum der Frau war.
Allerdings hatte der Mann innerhalb von gut zehn Jahren sein für die Altersvorsorge angespartes Kapital ins Haus gesteckt und wollte nach dem Auszug nun den geldwerten Vorteil von der Frau zurück haben. Diese weigerte sich, das Haus sei schließlich ihr Eigentum und der Mann habe es ja auch mit abgewohnt.
Die obersten Richter sahen den Fall jedoch in einem anderen Licht. Ehepaare haben Anspruch auf Teilung des zusammen erwirtschafteten Gewinns. Laut dem Urteil des BGH sind nun unverheiratete Paare die länger als ein Jahr zusammen wohnen dem Ehepaar gleichgestellt. Die Frau muss nun einen Teil des Kapitales des Mannes an diesen auszahlen.
BGH Az: XII ZR 179/05 – 7/08

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