Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
Ratgeber Sterbefall im Mietrecht
Der Gesetzgeber hat im § 580 BGB eine Klausel eingebaut, nachdem jeder das Recht hat im Sterbefall eine Wohnung binnen einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. Diese Frist beginnt innerhalb eines Monates nachdem vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt wurde. Beide Seiten, also Vermieter und Mieter können sich auf diese Klausel berufen.

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