Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters

Ratgeber Sterbefall im Mietrecht

Der hat im § 580 BGB eine eingebaut, nachdem jeder das Recht hat im Sterbefall eine Wohnung binnen einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. Diese Frist beginnt innerhalb eines Monates nachdem vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt wurde. Beide Seiten, also Vermieter und Mieter können sich auf diese berufen.

Verwandte Artikel


Kostenlose Nachfrage zum Urteil

Kommentar fertig?

Nach oben