Anspruch auf Betriebskostennachzahlung

Solange der sich weigert ihnen Einsicht in die Originaldokumente zu geben, die Grundlage zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung sind, müssen sie einen eventuelle Nachzahlung auch nicht leisten. Erst ab Einsicht haben sie 30 Tage Zeit, die zu prüfen und erst dann muss diese auch bezahlt bzw. beglichen werden.
AG Siegburg Az: 9 C 549/90

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