Anspruch auf Betriebskostennachzahlung
Solange der Vermieter sich weigert ihnen Einsicht in die Originaldokumente zu geben, die Grundlage zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung sind, müssen sie einen eventuelle Nachzahlung auch nicht leisten. Erst ab Einsicht haben sie 30 Tage Zeit, die Abrechnung zu prüfen und erst dann muss diese auch bezahlt bzw. beglichen werden.
AG Siegburg Az: 9 C 549/90

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