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Alt 22.01.10, 09:04   7 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1 (permalink)
Unregistriert
Ratgeber Recht Gast
 
Beiträge: n/a
Standard IContent GmbH - Outlets.de

Hallo,
am 17.11. habe ich mich auf der Seite Outlets.de angemeldet. Zuerst habe ich mir auch nichts dabei gedacht- kein offensichtlicher Hinweis, dass es sich um eine zahlungspflichte Seite handelt. Als ich dann aber gar nicht erst gefunden habe, was ich suchte, wollte ich noch am gleichen Tag meinen Account löschen. Als ich das nicht einfach wie auf anderen Seiten machen konnte, wurde ich stutzig und sendete sofort eine Mail an info@outlets.de mit der Bitte um Löschung meines Accounts. Damit habe ich auch von meinem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und müsste mich eigentlich um nichts sorgen. IContent aber ignorierte diese Mail, sowie alle späteren auch. Nach zwei Wochen kam eine Rechnung, auf die ich mit dem Verweis auf meine Kündigung antwortete, nach einem Monat die erste Mahnung. Auf diese reagierte ich mit der Weiterleitung meiner Kündigungsmail vom 17.11.. Wieder keine Antwort. Gestern (21.01.2010) erreichte mich dann die zweite Mahnung. Telefonisch erreiche ich auch keinen. Was soll ich tun? Zahlen werde ich mit Sicherheit nicht, aber ich bin trotzdem beunruhigt (was diese Firma mit Sicherheit auch beabsichtigt), da das Unternehmen meine Adresse hat.
Ich würde mich über einen Rat sehr freuen.

Freundliche Grüße
 
Sponsor Mitteilung 22.01.10
Linksetzer

Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 17


Alt 22.01.10, 09:35   #2 (permalink)
Support Team
 
Benutzerbild von Support
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 1,043
Standard

Hallo und herzlich Willkommen

Die Verbraucherzentrale Hessen hat bereits im Dezember 2009 eine Warnung vor dem Anbieter heraus gegeben.

Dabei rät sie, einmalig den Vertragsabschluss zu bestreiten und vorsorglich zu widerrufen.
Weiterhin rät sie von einer Diskussion mit dem Anbieter ab und verweist darauf, dass erst bei Eingang eines gerichtlichen Mahnbescheides zu reagieren ist.
In diesem Mahnbescheid, dessen Rechtmäßigkeit vor Gericht nicht geprüft wird, ist ein Feld vorhanden, in dem man formlos seinen Widerspruch zum Mahnbescheid erklären kann.

Im Forum Computerbetrug.de findest sich dazu ein Artikel, wie man im vermeintlichen Fall einer Kostenfalle reagieren sollte.

Eventuell empfehlenswert wäre ihre Kündigung / Widerspruch per Musterschreiben der Verbraucherzentrale Berlin zu unterstreichen.
Danach heißt es abwarten und sich nicht einschüchtern zu lassen.

Bedenken sie, sie sind mit ihrem Problem nicht allein!

T-Online berichtet über den Fall
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Abzocke auf outlets.de und outlets-24.de

Artikel im Computerbetrug Forum
outlets.de: Verbraucherzentrale warnt vor Bezahlung: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Interessant zum Fall ist das Urteil des Amtsgerichts Halle, dass bei einer strittigen Zahlungsforderung die Androhung eines negativen Schufaeintrages für unzulässig verurteilte.
Drohung mit Schufa-Eintrag nicht zulässig

Alles in allem sollten sie sich keine Sorgen machen, da es bisher noch keinen Fall vor Gericht gab, bei dem eine dieser Zahlungsforderungen ein geklagt wurde.
__________________
Mit freundlichen Grüßen vom
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Support ist offline  


Alt 05.02.10, 15:58   #3 (permalink)
Fragesteller
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 2
Standard

Hallo,
meine Frau hat genau das gleiche Problem. Ich habe dieser Firma mehrere eindeutige Email geschickt und ausdrücklich gewarnt uns weiter mit Ihren Schreiben zu belästigen.
Nach 2 Briefen, der erste glaube ich war 98 € kommt Heute ein Brief von einem Inkasso über 153 €.
Wir werden weiter nicht zahlen, da meine Frau keinerlei Leistungen von denen in Anspruch genommen hat.
Ich an Ihrer Stelle würde Ruhe bewahren und Nix zahlen.
Rechtsvordrucke, Anwaltshotline, Online-Inkasso
ebolhirsch ist offline  


Alt 23.02.10, 12:56   #4 (permalink)
Neu im Forum
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 1
Standard Hallo

Bin auch auf diese Seite gegangen, habe den Vorgang abgebrochen und trotzdem eine Rechnung erhalten. ABWARTEN!!!!!!! Auf KEINEN FALL Anzeige erstatten, dann könnte man die Arschkarte haben, wie mir geschehen. Hätte ich keine Anzeige erstattet hätte ich nicht zahlen müssen, jetzt schaut es so aus, dass ich evtl. noch als Betrügerin dastehe.

Hier ein Auszug rechtliches zum Thema outlets.de

Der Outletverkauf hat in Deutschland in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erfahren. Bei der Eingabe des Begriffs Outlet oder Outlets in diversen Suchmaschinen stößt man sehr schnell auf die Seite Outlets & Fabrikverkauf. Das Angebot dieses Unternehmens klingt zunächst sehr verlockend. Eine Anmeldung hat aber in der Regel zur Folge, dass Sie eine Rechnung bzw. Mahnung der IContent GmbH für die Nutzung der Website Outlets & Fabrikverkauf erhalten.
Vielfach wurde die Frage gestellt, wie man sich verhalten soll. Aus diesem Grund haben wir Frau Rechtsanwältin Katja Schulze (Rechtsanwälte Schulze & Greif) hierzu befragt und folgende Antwort erhalten:
Die Vorgehensweise der IContent GmbH entspricht der in den letzten Jahren gängigen Art zu Vertragsabschlüssen im Internet zu gelangen.
Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen über das Internet ein Widerrufsrecht (§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 BGB) zu. Danach kann ein Verbraucher seine Willenserklärung, die zum Vertragsabschluss führen sollte (hier die Anmeldung auf dem Internetportal Outlets & Fabrikverkauf) innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ausweislich der Angaben auf der Seite Outlets & Fabrikverkauf unter dem Link „Widerrufsrecht“bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Widerruf an die IContent GmbH als Betreiber der Seite zu richten. Die zweiwöchige Widerspruchsfrist beginnt dabei erst, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. per E-Mail) erhalten hat. Eine Widerrufsbelehrung, die nur ins Internet gestellt wird, dem jeweiligen Vertragspartner aber nicht bei oder nach Vertragsabschluss nochmals in Textform zur Verfügung gestellt wird, genügt den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht.
Aufgrund der Gestaltung der Seite Outlets & Fabrikverkauf kommt auch eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sowie unter Umständen wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Soweit Sie sich bei der Anmeldung in dem Glauben befunden haben, das Angebot sei kostenlos, lag ein rechtserheblicher Irrtum vor. In diesem Falle wäre grundsätzlich eine Anfechtung des Vertrages nach § 119 BGB möglich. Darüber hinaus kommt unter Umständen auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Betracht, da durch die Gestaltung der Internetseite der Eindruck erweckt wird, es handle sich um ein kostenloses Angebot. Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und am Rand der Anmeldemaske und sind nicht hervorgehoben. Sie können daher vom Verbraucher leicht übersehen werden.
Soweit Verbraucher eine Rechnung der IContent GmbH, empfiehlt sich schriftlich einen etwaigen Vertragsschluss gegenüber der IContent GmbH unter Hinweis auf die oben genannten Bestimmungen zu widerrufen. Vorsorglich kann in diesem Zusammenhang auch eine Anfechtung des Vertragsschlusses erklärt werden. Zu Beweiszwecken sollte ein solches Schreiben grundsätzlich per Einschreiben/Rückschein versandt werden. Nach unseren Erfahrungen mit derartigen Internetangeboten ist es jedoch in der Tat nicht auszuschließen, dass der wirksam und fristgemäß erklärte Widerruf von der Gegenseite ignoriert wird. In vielen Fällen wird versucht, die Verbraucher trotz eines wirksam erklärten Widerrufs weiterhin mit Rechnungen und Mahnungen, zum Teil von Inkassobüros oder Rechtsanwälten, zur Zahlung zu bewegen. Grundsätzlich müssen Sie nach einem wirksam erklärten Widerruf hierauf nicht mehr reagieren und können das ganze „aussitzen“. In vielen Fällen kann die „Mahnungsflut“ auch durch ein entsprechendes anwaltliches Aufforderungsschreiben beendet werden.
Auf jeden Fall sollten Sie reagieren, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen können Sie ebenfalls binnen einer Frist von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Der behauptete Zahlungsanspruch der Gegenseite müsste dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden. Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch in der Regel kein Interesse.


Zwie seiner NEUEN ADRESSEN:
oulets-sparen.de, outlets24.de sind 2 Seiten die ich recherchiert habe aber ich glaube der wird viel, viel mehr Seiten haben.

Dieser Thomas Franko ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiv und hat bisher über 1,4 Mio gemacht!!!!!!!
Und das schizophrene an der Sache ist, wie mir die Kripo mitteilte, man kann ihm kaum beikommen.

Wie ich schon immer sagte: Recht bekommt, wer am besten lügen kann!
letout ist offline  


Alt 29.03.10, 12:45   #5 (permalink)
Nur eine Frage
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 1
Standard outlet - was soll ich machen?

Hallo,

habe mich am 26.02.2010 bei outlet angemeldet und bin davon ausgegangen das dies kostenfrei ist. Hab mir also nichts weiter dabei gedacht. Jetzt habe ich am 23.03.2010 eine mail bekommen ich solle das bis 02.04.2010 bezahlen da die widerspruchsfrist verstrichen ist. Hat sich aber auch keiner vorher vor Ende der Widerspruchsfrist von denen bei mir gemeldet. Ich bin wie gesagt davon ausgegangen das dies kostenfrei ist.
Nun soll ich 96 € zahlen. Was soll ich jetzt machen, soll ich das zahlen? Nach etwaigen e-mail wo ich auch die aufhebung meines Vertrages und eine Kündigung an outlets mailte wurde mir mitgeteilt das die Kündigung zum nächtmöglichen Termin gültig werde und meine registriung dann stoniert werde. Aber auf die Frage ab wann jetzt meine Kündigung angenommen wird bekomme ich keine antwort. Nur immer wieder denn Hinweis Sie haben einen Vertrag mit uns geschlossen und die kündigung verhindert nicht die Zahlung von 96 € und wird zum nächstmöglichen Termin gültig. Aber wann soll das bloß sein. Was soll ich bloß machen? Bin schon ganz aufgewühlt von der ganzen Sache. Vielleicht kann mir hier einer von euch Helfen. Danke im voraus. Lg shehide
shehide ist offline  


Alt 30.03.10, 08:59   #6 (permalink)
Support Team
 
Benutzerbild von Support
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 1,043
Standard

Hallo shehide, nach eingängiger Meinung ist kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.
Wie im Beitrag von letout zu lesen ist, sollten sie einmalig nochmal dem Anbieter per Post / Einschreiben mitteilen, dass kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist, sie den Vertrag wegen der fehlenden Widerrufsbelehrung in Textform wiederrufen und hilfsweise den Vertrag nach § 119 BGB anfechten.

Wir nehmen an, sie haben keine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten, richtig?
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Support ist offline  


Alt 20.04.10, 18:29   #7 (permalink)
Fragesteller
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 2
Standard

Hallo, ich bin auch auf diesen Verein reingefallen. Ich war auch zutiefst erschrocken, als die erste Mahnung per Mail kam. Leider habe ich beim durchschauen meine Mails festgestellt, das bei der Aktiverungsmail eine Anhang mit AGBs beigefügt war. Ich habe mir die (leider erst jetzt) durchgelesen und da steht was von Widerrugsrecht innerhalb zwei Wochen. Ich habe nach der ersten Mahnung einen formlosen Widerruf per Post (leider habe ich an das Anschreiben nicht gedacht) geschickt. Ich habe in meinen Mails an die dieses immer wieder mit angegeben und habe denen das Schreiben als Anlage in einer meiner Mails geschickt. Da kamen natürlich so vorgefertigte Mails zurück. Ich hätte die AGBs lesen müssen und so. Haben glaube ich einige erhalten. Ich habe daruf hin nochmal geschrieben, dass ich die AGBs gelesen hätte (hatte ich vorher leider ja nicht gemacht) und ich es mir anders überlegt hätte und deshalb widerrufen habe. Die mahnen natürlich immer noch. Die letzte kam nun per Post. Muß ich mir sorgen machen, da ich diese AGBs im Anhang hatte? Hatte das sonst keiner? Darüber habe ich noch nichts gefunden. Ich habe etwas Angst, das ich da nicht wieder rauskomme. HILFE.
lifi
lifi ist offline  


Alt 28.04.10, 22:29   #8 (permalink)
Hilfsbereit
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 75
Standard

Hallo lifi
du kannst beruhigt sein.
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Leipzig Aktenzeichen: 118 C /10105/09 ist der Kostenhinweis nicht augenscheinlich genug um Bestandteil des Vertrages zu werden.
Teile dem Anbieter mit, dass du von deinem Widerrufsrecht gebrauch machst, da du in keiner Email als Anhang die Widerrufsbelehrung in Textform hattest. Hilfsweise fechtest du den Vertrag wegen arglistiger Taüschung an, da ein verbindliches zustandekommen des Vertrages nicht erfolgt ist.
Ebenso verweist du auf das Az, vom Amtsgericht Leipzig und dem ultimativen Aktenzeichen 91 C 981 / 09 (81).
Schau mal hier rein.
http://www.gratisrecht.de/forum/abof...olaf-tank.html

Wenn die dir einen Anwalt auf den Hals schicken, dann nimmst du dir auch einen und forderst von denen deine Kosten zurück.

Wenn du aus alle diesen Informationen einen schönen Brief erstellst, dann bist du die Sache ruck zuck los.
Wolfgang
Wolfgang ist offline  


Alt 23.05.10, 20:44   #9 (permalink)
Nur eine Frage
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 1
Standard Bitte helft mir!!

Hallo an alle!
Ich habe vor einer Woche eine Zahlungserinnerung per Email bekommen, in der sie mich auffordern 96,00 € zu zahlen. Danach hab ich mir die AGB’s nochmal durchgelesen und festgestellt, dass ich die Widerrufsfrist versäumt habe (Vertragsbeginn: 02.03.2010). Aus Verzweiflung habe ich dann eine Email geschrieben, in der ich meine Kontodaten angegeben habe, damit sie mir den Betrag abbuchen. Ich habe jedoch bei meiner Registrierung unvollständige Angaben bzgl. meiner Adresse gemacht, sodass sie diese nicht haben.
Was soll ich jetzt tun? Einen schriftlichen Widerruf? Aber wenn ich denen meinen Widerruf schicke, dann haben die doch meine Adresse!! Bitte helft mir!!!
cindarella101 ist offline  


Alt 28.05.10, 11:53   #10 (permalink)
Unregistriert
Ratgeber Recht Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Entspannt Euch !!

ich bin auch auf diesem Verein reingefallen.
Heut kam ein Schreiben, dass die nächste Post ein Mahnbescheid sein wird. Magenschmerzen pur.
Ich habe dann bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen, die kostenlose Beratungen anbietet.
Mit wurde gesagt: nichts bezahlen, den Mahnbescheid abwarten, und dann soll ich mich noch mal melden.
Outlet sitzt am k ü r z e r e n Hebel. Sie ist , lt. RS-Versicherung, eine Betrügerfirma, und sie bekommen jeden Tag Anrufe von Geschädigten.
Also, ich warte ab, und werde handeln, so wie es mir empfohlen wurde.

vg Susanne
 


Sponsor Mitteilung 28.05.10
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