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Rechtsforum | Ratgeber Recht | Fragen zum Mietrecht: Nebenkosten, Betriebskosten, Mietvertrag, Untermieter, Kaution, Mietminderung, Kündigung
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| | #1 (permalink) |
| System Bot Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 658
| Ist folgender Zusatz im Mietvertrag rechtsmäßig: "Die Gas-Etagenheizung und das Warmwassergerät müssen jährlich auf Kosten des Mieters gewartet werden. En Beleg über die Ausführung dieser Arbeiten muß dem Vermieter zum Ende eines jeden Kalenderjahres vorgelegt werden."
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| Linksetzer Registriert seit: 21.08.2009 Beiträge: 17 | |
| | #2 (permalink) |
| Support Team Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 1,095
| Hallo, die Kosten der Wartung für eine Gastherme kann auf den Mieter umgelegt werden, bedarf aber der Angabe einer Höchstgrenze. Ohne diese maximale Zahlungsgrenze für den Mieter ist die Vertragsklausel nichtig. Eine Angemessene Grenze liegt zwischen 70 und 90 Euro. AG Charlottenburg Az. 23 a C 311 / 98 Sofern in ihrem Mietvertrag eine solche Grenze nicht angegeben wurde, ist die Wartung Sache des Vermieters. Gleichwohl so entscheiden vom BGH WM 91, 381 und dem AG Langenfeld WM 95,37
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| arbeiten, bgh, gas, gasheizung, heizung, klausel, kosten, mietvertrag, nebenkosten, umlage, vermieter, vertrag, vertragsklausel, wartungskosten, zahlungsgrenze |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Wartungskosten Gastherem | Anonyme Frage | Mietrecht | 0 | 19.11.09 05:22 |
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