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Rechtsforum | Ratgeber Recht | Fragen zum Familienrecht: Unterhalt, Kindeswohl, Erbrecht, Scheidung, Sorgerecht, Trennung
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| Ratgeber Recht Gast
Beiträge: n/a
| Mein Mann hat mir gestanden, daß er mich seid mehr als einem Jahr nicht mehr liebt. Er trotzdem mit mir zusammen leben möchte, weil er nicht die Familie kaputt machen will. Freundschaftlich und die immer wieder erbetelte Zuneigung und Liebe darf ich mir woanders besorgen. (bei anderen Männern) Ich kann das aber nicht, denn ich liebe doch ihn, suche seine Nähe und schaffe es dadurch nicht nur wegen den Kindern mit ihm freundschaftlich zu leben. Deshalb möchte ich ausziehen. Weil er es nicht tun wird. Mein mit in die Ehe gebrachtes Kind kann ich mitnehmen, aber wie sieht es bei dem gemeinsamen Kind aus? Mein Mann stimmt nicht dem Auszug zu. Er will sich ja nicht trennen, sondern ich. Die meiste Betreuungszeit wird von mir sicher gestellt, auch wenn ich berufstätig(Ausbildung) bin. Ich verdiene natürlich viel weniger Geld als er. Ist das relevant bei einer Aufenthaltsbestimmung des Kindes? Wie ist das mit Geschwisterbindung? Dürfen die Kinder getrennt werden, auch wenn es nur Halbgeschwister sind? Stimmt das, daß bis alles geklärt ist, die Kinder immer erst bei der Mutter untergebracht werden? Ich möchte meinem Mann nicht das Sorgerecht weg nehmen, er kann es ja so oft wie möglich sehen, nur denke ich, daß es für das Kind besser wäre, wenn es bei der Mutter und seinem Bruder bleibt. |
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| Linksetzer Registriert seit: 21.08.2009 Beiträge: 17 | |
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| ausbildung , auszug , ehewohnung , erbe , familie , geld , kinder , liebe , mutter , nicht , sorgerecht |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| KV betreut die Kinder, an seinen WE's, nicht. | Unregistriert | Familienrecht | 0 | 17.03.10 13:34 |