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Alt 28.06.10, 20:47   #1 (permalink)
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Beiträge: n/a
Standard Vorzeitige Kündigung / Vertragsstrafe

In meinem neuen Arbeitsvertrage steht folgendes:
"Nimmt die Arbeitnehmerin die Arbeit vorsätzlich oder fahrlässig nicht auf, so hat sie eine Vertragsstrafe in Höhe des Bruttoentgelts zu zahlen. Für den Fall des Nichtantritts der Arbeit beträgt die Vertragsstrafe das Bruttomonatsentgelt, welches die Arbeitnehmerin bei Einhaltung der Mindestkündigungsfrist erhalten hätte."
Nun ist es so, dass ich mit dem Gedanken spiele, den Vertrag vor Antritt zu lösen. Während der Probezeit hätte ich eine Kündigungsfrist von drei Tagen. Wenn ich gleich am ersten Tag kündigen würde?!?!?! Oder wie ist das, wenn ich vorzeitig den Vertrag auflöse? Verstehe ich das richtig, dass ich dann nur das Gehalt für drei Tage Strafe zahlen müsste oder das gesamte Monatsgehalt??
Brauche dringend Hilfe!!!
Danke!
XY.
 
Sponsor Mitteilung 28.06.10
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Stichworte
gehalt, hilfe, kündigen, kündigung, kündigungsfrist, nicht, probezeit, spiele, vertragsstrafe, vorsätzlich

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