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Rechtsforum | Ratgeber Recht | Fragen zum Arbeitsrecht: Abmahnung, Betriebsrat, Kündigungen, Era, Kurzarbeit, Versetzung, Elternzeit, Altersteiszeit
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| Ratgeber Recht Gast
Beiträge: n/a
| Während ordnungsgemäß gemeldeter Arbeitsunfähigkeit wurde ein Koll. mehrfach schriftlich und telefonisch zu Personalgesrächen in die Arbeitstelle eingeladen. Dem AG wurde daraufhin telefonisch mitgeteilt, das auf Grund der Erkrankung nicht am Gespräch teilgenommen werden kann. Daraufhin erfolgte kurzfristig eine zweite und dritte Einladung. Bei diesen wurde über den Betriebsrat dem AG die Entschuldigung der Nichtteilnahme mitgeteilt. Diese Weigerungen wurden darauf hin mit einer Abmahnung belegt. Die Begründung lautet: Verletzung von Nebenpflichten (Teilnahme an Gesprächen beim AG auch während der Krankheit) In wieweit hat ein Arbeitgeber Weisungs- oder Direktionsrechtbei Krankheit? |
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| Linksetzer Registriert seit: 21.08.2009 Beiträge: 17 | |
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| Stichworte |
| abmahnung , arbeitgeber , arbeitsunfähigkeit , betriebsrat , erkrankung , grund , krankheit , nebenpflichten , nicht , pflichten , stelle , verletzung |
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