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Rechtsforum | Ratgeber Recht | Fragen zum Arbeitsrecht: Abmahnung, Betriebsrat, Kündigungen, Era, Kurzarbeit, Versetzung, Elternzeit, Altersteiszeit
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| | #1 (permalink) |
| Ratgeber Recht Gast
Beiträge: n/a
| Sehr geehrte Damen und/oder Herren, ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht. Neben meinem Job als Lektor, arbeite ich noch auf 400-Euro Basis an einer Tankstelle. Letzte Woche habe ich eine hohe Kreditkartenzahlung fälschlicherweise nicht mit dem Personalausweis des Kunden vergliuchen. Mein Arbeitgeber geht nun von einem Kreditkartenbetrug in hoger dreistelliger Summe aus, ohne dass es aber bereits eine Anzeige oder ähnliches gibt. Daraufhin wurde mir gekündigt, was ich allerdings auch akzeptieren würde, da ich den Job ohnehin wechseln wollte. Allerdings besteht er auch darauf bis zur Klärung des Falles mein Gehalt einzubehalten. Ist dies rechtens? Immerhin gibt es bis heute keine Anzeige oder ähnliches. Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit besten Grüßen M.Hagenbruch |
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| Linksetzer Registriert seit: 21.08.2009 Beiträge: 17 | |
| | #2 (permalink) |
| Support Team Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 1,043
| Hallo M. Hagenbruch, es besteht kein Anspruch auf Einbehalten des Lohnes als mögliche Verrechnung zum Schadensersatz. Zudem stellt sich die Frage, ob hier überhaupt eine Haftung in Frage kommt, da Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit für den Schaden haften müssen, den sie angestellt haben. Und dann sind viele Umstände maßgeblich für die Bemessung der "Zuzahlung" zur Schadenshöhe. Es ist etwas befremdlich, dass nicht mal direkte Beweise für ihr Fehlverhalten vorliegen und auch keine Anzeige erstattet wurde. Im Grunde sollten sie ihren Arbeitgeber auf Auszahlung ihres Lohnes auffordern. Sollte er das nicht machen, bliebe ihnen nur der Rechtsweg, oder sie können auch bei der Polizei eine Anzeige gegen unbekannt stellen. Schließlich wird ja ein Kreditkartenbetrug angenommen und bisher sind sie scheinbar der einzig Geschädigte.
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| | #3 (permalink) |
| Support Team Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 1,043
| Neu zur Fragestellung gefunden. Das Einbehalten des Lohns bei Fehlern untergräbt regelmäßig die Pfändungsschutzvorschriften und ist daher von Gesetzeswegen nicht erlaubt. Dem Arbeitgeber bleibt nur der Klageweg.
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| anzeige , arbeitgeber , arbeitsrecht , betrug , gehalt , gekündigt , job , kartenbetrug , kartenzahlung , kreditkarte , kreditkartenbetrug , kunde , lohneinbehaltung , nicht , ohne , personalausweis , rechte , rechtens , tankstelle , zahlung |
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