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| Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich mal wieder für uns stark gemacht. In diesem Fall ging es um die Frage, ob Kunden generell die Versandkosten tragen müssen, obwohl sie die Ware wieder zurück gesendet haben. Anlass war eine Klage der Verbraucherzentrale gegen das Karlsruher Versandhandelsunternehmen Heinrich Heine, welches eine pauschale Versandkostenbeteiligung von 4,95 Euro pro Bestellung erhoben hatte. Wie auch die Richter vorm Landgericht und Oberlandesgericht Karlsruhe, so sahen es auch die Richter am BGH. Dieser hatte eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gesendet um festzustellen, ob dies mit geltendem europäischen Recht vereinbar sei. Unterm Strich kam heraus, Kunden müssen keine Versandkosten tragen, sofern sie von ihrem Rücksenderecht Gebrauch machen. BGH-Urteil zu Versandkosten: Wer Katalogware zurücksendet, muss nicht zahlen - Recht & Steuern - Wirtschaft - FAZ.NET BGH-Urteil: Händler bleiben auf Versandkosten sitzen – ONEtoONE – Dialog ber alle Medien BGH: Keine Versandkosten bei Widerruf einer Ware - onlinekosten.de Online-Handel: Bei Widerruf jetzt auch Versandkosten zurück - MittelstandsBlog
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| gerichtsurteil versandkosten katalogbestellung - metaspinner.de | This thread | Refback | 14.07.10 12:25 | |