Hallo,
ich bin Mama einer Patchworkfamilie.
Mein Mann und ich haben ein gemeinsames Kind (1 Jahr),meine Erstgeborene Tochter (5 Jahre) und die Tochter (4 Jahre) meines Mannes,welche nicht bei uns lebt.
Nun ist es so,mein Mann zahlt jeden Monat pünktlich seinen Unterhalt,
so wie es sich gehört.
Der Vater meiner ersten Tochter hingegen zahlt nicht einen Cent.
Nun hat die Kindsmutter der Tochter meine Mannes,
ihm folgende E-mail geschrieben:
Bochum, den 02.08.2009
Kindergartenkosten
BGH Urteil AZ XII ZR 65/07 vom 28.11.2008
Lieber Thomas,
nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ XII ZR 65/07) sind
Kindergartenkosten in vollem Umfang als Mehrbedarf des Kindes zu behandeln. Das
heißt, dass diese Kosten nicht in dem Unterhalt, den Du für unser Kind Hannah
zahlst, enthalten sind.
Für den unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf eines Kindes haben die Eltern laut
Bundesgerichtshof anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen. Das
bedeutet, dass wir beide uns die Kosten –verhältnismäßig nach unseren
Einkommen- teilen müssen.
Ich bezahle für den Kindergartenplatz von Hannah monatlich (ohne Verpflegung)
74,00 €. Ich möchte Dich bitten, zusätzlich zum Unterhalt von 214,00 €, den Du
bereits bezahlst, den anteiligen Mehrbedarf für den Kindergartenplatz ab August zu
zahlen. Deinen Anteil an den Kosten habe ich vorläufig mit 42,42 € berechnet.
Laut des BGH-Urteils kann ich dieses rückwirkend bis Dezember 2007 von Dir
einfordern. Das würde rein theoretisch bedeuten, dass ich von Dir 1.288,66 € für die
Betreuung von Hannah bekomme (Berechnung anbei). Vielleicht ist es möglich, sich
hier zu einigen?!
Ich würde mich freuen, wenn wir die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
ohne Streitereien umsetzen und auf rechtliche Mittel verzichten können.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Wir können uns diese Mehrkosten einfach nicht mehr leisten.
Ist dies Gesetz?
Muss er das zahlen?
War es bislang nicht so,das diese Kosten mit im Kindesunterhalt stecken?!
Wir kommen monatlich immer gerade so um die Runden.
Über eine Antwort freue ich mich.
MfG
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