Kindergarten Essengeld
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Kindergarten Essengeld im Forum Familienrecht vom Rechtsforum | Ratgeber Recht

      

Guten Tag! Ich habe folgendes Problem. Ich zahle für mein Kind seit diesem Jahr erneut ... Urteile und Rechtsfragen

  1. Unregistriert
    Ratgeber Recht Gast

    Standard Kindergarten Essengeld

    Guten Tag!

    Ich habe folgendes Problem. Ich zahle für mein Kind seit diesem Jahr erneut mehr Kindergartenbeitrag. Das wird nach dem Württembergischen Modell berechnet, wobei die Beiträge von Gemeinde zu Gemeinde anders sind. Der Ärger über die Erhöhung war schnell überwunden, als die Erhöhung des Essengeldes kam. Dieser wurde von 40 auf 50€ erhöht ohne Ankündigung. Der Preis würde mich gar nicht so aufregen, wenn ich nicht so große Verluste hätte. Sobald mein Kind krank,im Urlaub oder ähnliches ist,bekomme ich diese Tage nicht erstattet. In einem Gespräch mit der Leitung, ist man nur oberflächlich auf das Thema eingegangen, dass Kind müßte "länger" krank sein oder in Kur gehen, das kann man kalkulieren, ein spontanes Fehlen durch krank oder Urlaub sind nicht kalkulierbar.Ich bezahle also für eine Leistung, die ich nicht erhalte. Wegen einem Tag würde ich nichts sagen, wenn es aber so ist, wie diesen Monat, indem ich 21 Tage zahle und nur 17 erhalte, (bzw. wird mein Kind noch eine Woche Urlaub machen) durch Ferien und Feiertage, dann finde ich es nicht gerechtfertigt. Was mich jetzt interessiert, habe ich eine rechtliche Grundlage, um Anspruch auf die nicht erhaltenen Tage zu erheben?

    Danke
    R.S.

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    •   Alt


      Registriert seit:
      Nov 2009
      Beiträge:
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      Standard Kindergarten Essengeld


        
       

  2. Unregistriert
    Ratgeber Recht Gast

    Standard

    Es gibt lediglich einen kleinen Vermerk bei dem Aufnahmevertrag:

    Eine Rückzahlung des Essengeldes kann erfolgen, wenn das Kind nach Entschuldigung über 4 Wochen zusammenhängend fehlt.

    Ist das so rechtens?

    Was mich auch noch interessiert, ist es ausreichend, wenn man per Infoblatt über Beitragserhöhungen informiert wird oder ist es da wichtig einen Anhang für die Unterlagen zu bekommen, denn ich glaube, die Blätter sind ja doch sehr schwammig!?

    R.S.

  3. Hilfsbereit
    Registriert seit
    Jan 2010
    Beiträge
    88

    Standard

    Hallo R.S.
    Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass die 50 Euro noch recht günstig sind.
    Das bringt dir aber nichts und beantwortet deine Frage nicht.
    Kann ich auch nicht, aber mir ist im persönlichen Umkreis kein Fall bekannt, an dem sich Eltern erfolgreich gegen eine solche Erhöhung wehren konnten.
    Auch finden sich dazu viele Beiträge, wo die Kommunen die Erhöhung "einfach so" durchgedrückt haben.

    Sieht wohl sehr schlecht für dich aus.

    Gruß Pascal

 

 

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