Guten Tag,
nehmen wir an, ein Käufer hätte bei einem der Internetauktionshäuser eine Ware im Wer von 30-40€ bei bei einem privaten Verkäufer ersteigert.
Nun erhält er diese Ware und stellt fest, daß sie defekt ist. Dass der Defekt vom Käufer verursacht wurde, kann dieser praktisch ausschließen.
Gehen wir davon aus, daß der Verkäufer bei der Auktion keinen Ausschluss von Garantie, Gewährleistung oder ähnlichem erwähnt hat.
Angenommen der Käufer wendet sich an den Verkäufer, dieser blockt jedoch vollkommen ab und behauptet, daß die Ware zum Versandzeitpunkt einwandfrei funktionierte und beleidigt den Käufer zum Schluss. Es gäbe dafür sogar Zeugen, daß es funktionierte. Der Käufer hielte das jedoch für unrealistisch, da er den Zustand der Ware gesehen habe, die eine komplette Funktionstüchtigkeit seiner Ansicht nach ausschließen würde.
Nun würde sich der Käufer an das Auktionshaus wenden, die ihm jedoch nicht weiterhelfen können.
Welche Möglichkeiten hätte der Käufer nun um zumindest etwas Druck auf den Verkäufer aufzubauen?
Nehmen wir an, daß er den erst einmal einfachsten Weg gewählt hätte, den Gang zur Polizei zwecks Anzeige. Nun würde diese jedoch behaupten, daß das nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen würde, da dies keinen Betrug darstelle, da die Ware angekommen sei und es egal sei ob defekt oder nicht. Des weiteren gehen wir davon aus, daß die Beamten auf Nachfrage behaupten, daß sie nichts für den Käufer tun könnten und er sich an einen Anwalt oder ein Amtsgericht wenden müsse.
Nun die Fragen dazu:
Handelt es sich hierbei tatsächlich nicht um möglichen Betrug?
Müsste die Polizei keine Anzeige aufnehmen, auch wenn das (wahrscheinlich) letztendlich eingestellt wird? Immerhin könnten ja andere Anzeigen gegen den Verkäufer vorliegen. Könnte die Polizei den Käufer einfach wieder nach Hause schicken ohne etwas zu tun?
Wäre der Gang zum Amtsgericht sinnvoll und was müssen sie in jedem Fall machen?
Welche Möglichkeiten hätte der Käufer um zumindest Druck auf den Verkäufer auszuüben?
Gruß
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