Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Krankmeldung
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Verlangt der Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest, so muss er dies mit dem Betriebsrat absprechen. Nur wenn eine solche Regelung tariflich festgelegt ist, entfällt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
In allen anderen Fällen handelt es sich hierbei um eine zwingende Mitbestimmung des Betriebsrates
BAG Az: 1 ABR 3/99.

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