Zeckenbiss als Arbeitsunfall

Ein Polizeibeamter wurde auf einer Landstraße zur Verkehrskontrolle eingesetzt. Seine Aufgabe war es, eine Radarkontrolle zu bedienen, um zu schnell fahrende Autos zu „blitzen”. Dafür musste der Beamte stundenlang im hohen Gras stehen. Als er abends nach Hause kam, stellte er fest, dass sich eine Zecke in seiner Ferse festgebissen hatte. Der Beamte konnte das Tier mit einer Schlinge entfernen, meldete den Vorfall am nächsten Tag als Dienstunfall. Dies tat er, um sich dadurch gegen mögliche Spätfolgen des Zeckenbisses abzusichern.

Sein Vorgesetzter wollte den Biss nicht als Dienstunfall anerkennen. Dies sei ein normales Risiko, dem jeder Mensch ausgesetzt sei. Vor Gericht hatte der Beamte jedoch Erfolg. Da er zu einem bestimmten Dienst im Gras eingesetzt worden war, so das Gericht, sei der Zeckenbiss eine Folge davon, deshalb handle es sich um einen Dienstunfall.
Oberverwaltungsgericht Saarlouis Az: 1 A 155/08

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