Urlaub nur nach Anmeldung
Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Jahresurlaub anzumelden, da dieser sonst verfällt. Das Kuriose an der Sache ist, mit einem solchen Fall musste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen. Hatte ein Mitarbeiter doch glatt vergessen seinen Urlaub beim Chef einzureichen. Diesem war das egal, er ließ den Urlaubsanspruch mit dem 31 März des Folgejahres verstreichen und hat sich sicher sehr gefreut. Nicht nur das der Mitarbeiter so dreißig Tage länger im betrieb war, er konnte sich auch noch das Urlaubsgeld sparen.
Also immer schön dran denken, nur wer Anmeldet, kann auch in die Ferien fliegen!
BAG vom 18.09.2001, 9 AZR 570/00

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