Urlaub nur nach Anmeldung

Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Jahresurlaub anzumelden, da dieser sonst verfällt. Das Kuriose an der Sache ist, mit einem solchen Fall musste sich das beschäftigen. Hatte ein Mitarbeiter doch glatt vergessen seinen beim Chef einzureichen. Diesem war das egal, er ließ den mit dem 31 März des Folgejahres verstreichen und hat sich sicher sehr gefreut. Nicht nur das der Mitarbeiter so dreißig Tage länger im betrieb war, er konnte sich auch noch das Urlaubsgeld sparen.

Also immer schön dran denken, nur wer Anmeldet, kann auch in die Ferien fliegen!
BAG vom 18.09.2001, 9 AZR 570/00

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