Schikane bei der Beurteilung

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wurde ein Fall verhandelt, bei dem ein Beamter Schadensersatzansprüche geltend machte, weil er sich bei der Beurteilung seiner Leistungen schikaniert fühlte.
Der Arbeitgeber hatte ihn in seinen Beurteilungen immer wieder schlecht aussehen lassen.
Jedoch lagen zwischen den einzelnen Beurteilungen mehrere Jahre.
Solche dienstlichen Beurteilungen die sich in einem engen zeitlichen Rahmen befinden hat der Beschäftigte jedoch hinzunehmen.
Ein Fall von Mobbing könne nur dann vorliegen, wenn der Chef seinen Angestellten über einen längeren Zeitraum immer wieder so beurteilt, dass eine unredliche anprangernde Wirkung anzunehmen ist und dabei der Schikanewillen des Arbeitgebers deutlich hervor tritt.
OLG Stuttgart Az: 4 U 51/03

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