Kündigung weil Kantinenkarte geborgt

Viele Firmen geben an ihre Mitarbeiter Kantinenkarten aus, damit sie Mittags nicht jedes mal das Essen bar bezahlen müssen. Oft steht auf den Karten, dass diese nicht übertragbar sind. Daran sollten sie sich halten, da sonst die Kündigung droht. Das LAG Hessen widersprach einer solchen Kündigung jedoch, machte aber klar, dass im erneuten Fall die Kündigung rechtskräftig würde. LAG Hessen Az: 8 Sa 548108

Verwandte Artikel


Kostenlose Nachfrage zum Urteil

Kommentar fertig?

Nach oben