Gutachten bei Berufsunfähigkeit

Im Rahmen der Feststellung einer Berufsunfähigkeit hat die gesetzliche Versicherung aber auch private Versicherungen das Recht, ein aussagekräftiges Gutachten erstellen zu lassen.
Auch wenn der Arbeitnehmer bereits private Gutachten vorgelegt hat, kann die Versicherung auf dieses Recht pochen, zumindest wenn sie belegen kann, dass in dem Gutachten des Arbeitnehmers wichtige Faktoren fehlen.
Kommt der Arbeitnehmer dem Verlangen der Versicherung dann nicht nach, so ist die Versicherung von ihrer Zahlungspflicht befreit.

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