Ersatzarbeit während Schwangerschaft
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Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine schwangere Mitarbeiterin die wegen eines Beschäftigungsverbotes ihre vertragliche Arbeitsleistung nicht erbringen kann, an eine andere Tätigkeit zu verweisen.
Hierbei muss er dem Bundesarbeitsgericht zufolge die neue Tätigkeit aber genau beschreiben.
BAG Az.: 5 A ZR 365/99

Gleichwohl vom Bundesarbeitsgericht Az: 5 AZR 478/97 entschieden.
Auch in diesem Urteil stellten die Richter fest, dass der Arbeitgeber das Recht hat, der schwangeren Mitarbeiterin eine andere Tätigkeit zu zu weisen, sofern diese keine übermäßige Belastung für die Mitarbeiterin bedeutet.