Beweislast des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit
Im Falle der Erkrankung eines Arbeitnehmers trägt der Arbeitgeber die Beweislast, wenn er eine vorgetäuschte Erkrankung vermutet. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sagte dazu, dass die bloße Vermutung, ein Arbeitnehmer habe sich krank gemeldet um eine ihm übertragene Aufgabe nicht erledigen zu müssen, keineswegs ausreiche um das ärztliche Attest in Frage zu stellen.
LAG Düsseldorf Az: 8 Sa 403/97

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