Beweislast des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit

Im Falle der eines Arbeitnehmers trägt der Arbeitgeber die , wenn er eine vorgetäuschte vermutet. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sagte dazu, dass die bloße Vermutung, ein habe sich krank gemeldet um eine ihm übertragene Aufgabe nicht erledigen zu müssen, keineswegs ausreiche um das ärztliche Attest in Frage zu stellen.
LAG Düsseldorf Az: 8 Sa 403/97

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