Beschäftigungsverbot bei psychischer Belastung in der Schwangerschaft
Innerhalb der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin kommt es oft vor, dass deren Ärztin ein generelles Beschäftigungsverbot ausspricht. Wir haben gelernt, dass der Arbeitgeber der Mitarbeiterin dann eine andere Arbeit zuweisen darf, sofern diese das Kind und die Mutter nicht gefährdet. Sie Urteil vom Bundesarbeitsgericht.
Nun kann es aber vorkommen, dass nicht die eigentliche Tätigkeit Auslöser für das Beschäftigungsverbot ist, sondern vielmehr die psychische Belastung während der Arbeit die werdende Mutter zu stark belastet.
In einem solchen Fall, muss der Arbeitgeber den Mutterschaftslohn entrichten.
Beschäftigungsverbote durch einen Arzt können je nach Fall auf bestimmte Zeiten, Tätigkeiten, bestimmte Situationen im Arbeitsbereich oder wie beschrieben auch generell erlassen werden.
BSG Az: 5 AZR 766/95

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