Arbeitsunfall auf Kinderspielplatz

Beim Spielen auf einem Kinderspielplatz geriet ein kleines Mädchen auf ein Nachbargrundstück und fand nicht zurück. Als die Kleine laut zu weinen begann, bot ein dabeistehender 14-Jähriger der herbeigeeilten Mutter seine Hilfe an.
Sie stimmte zu, der kletterte über einen Zaun und konnte das wieder sicher zu seiner Mutter lotsen. Als er über den Zaun zurückklettern wollte, blieb er hängen und verlor einen Mittelfinger.

Das Gericht erkannte dies als Arbeitsunfall an: Da er durch seine Hilfe wie ein geringfügig Beschäftigter anzusehen sei, stehe ihm auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu.
Landessozialgericht Az: L 5 U37/08

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