Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Arbeitsunfall

Mitarbeiter haben nach Erlangen eines Arbeitsunfalles auf Weiterbeschäftigung an einem , der mit ihren Einschränkungen vereinbar ist. Die Weiterbeschäftigung kann zu den betriebsüblichen Bedingungen stattfinden und ist immer die erste Alternative zur Entlassung.
BAG Az: 9 AZR 348/97

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  • Wolfgang schrieb am 12. Juli 2010 um 17:31

    Hallo Francesco
    Du musst die Einkünfte aus der BU Rente angeben und sie wird auch angerechnet.
     

    Die Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts gem.Urteil vom 27.08.2009, Az. B 13 R 14 / 09 R nunmehr abschließend klargestellt, dass eine Anrechnung einer nach dem SGB VII gewährten Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung – sprich eine sogenannte BG – Rente – auf eine Rente nach dem SGB VI, also auf eine Rente unter anderem wegen Alters oder aber wegen Erwerbsminderung, nach den Maßgaben des § 93 SGB VI immer zu erfolgen hat und somit verfassungskonform ist.

     
    Quelle: http://www.arbeitsrecht-familienrecht24.de/news/Anrechnung_von_Verletztenrente_auf_Altersrente_verfassungskonform

  • Francesco Iandolino schrieb am 11. Juli 2010 um 15:33

    In 3 Monate trete ich in den Ruhestand. MeineFrage an euch.            Ich erhalte seit 2 Monaten etwa 500€ rente von Berufsgenossenchaft  wegen Arbeitsunfall.Soll ich es  ANGEBEN
    beim rente behantragen?
    Vielen Dank

  • Support schrieb am 6. März 2010 um 13:27

    Hallo Francesco,
    sie können beim Versorgungsamt einen Antrag auf Gleichstellung eröffnen. Dies bedeutet, dass sie den Mitarbeitern gleich gestellt werden, bei denen eine Behinderung von 50% vorliegt. Dieser Antrag ist vom Arbeitgeber zu bearbeiten und auch einem eventuell vorhandenen Betriebsrat vorzulegen.
    Auswirkungen hätte diese Gleichstellung sowohl auf ihren Kündigungsschutz, als auch auf die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage.
    Sofern sich ihrer Meinung nach der Grad ihrer Behinderung verschlechtert hat, können sie ebenfalls beim Versorgungsamt einen Antrag auf Verschlimmerung stellen.

  • Francesco schrieb am 6. März 2010 um 08:17

    Wie kann ich tun,um 50% Invalidität zu erhalten.
    Ich habe beraits 30%

  • Support schrieb am 18. Februar 2010 um 09:57

    Hallo Francesco
    Das ist so nicht richtig.
    Seit dem 24. März 2009 hat sich da einiges geändert.
    Das Bundesarbeitsgericht hatte hier erstmalig und verbindlich geurteilt, dass der Urlaubsanspruch wegen Krankheit nicht verfällt und sich damit an die “Weisung” des Europäischen Gerichtshofes angelehnt.
    Das bedeutet für sie, Weder der Resturlaub für 2008 noch der Jahresurlaub für 2009 ist verfallen.
    Auch für 2010 steht ihnen zuerst einmal der volle Urlaub zu.
    Sollten sie zukünftig bei ihrem Arbeitgeber die Arbeit nicht mehr aufnehmen können, so haben sie Anspruch auf Auszahlung des Urlaubsanspruches und Urlaubsgeldes.
    Hier das Urteil des BAG
    Bundesarbeitsgericht Az: 9 AZR 983/07

  • Iandolino Francesco schrieb am 14. Februar 2010 um 11:06

    Ich Arbeite seit 40 Jaren in eine firma (staßenbau) am 03.11.2008 hatte ich einen schweren Arbeit unfall und bin bis 03.05.2010 krankgeschrieben.im geshamt 18 monate.Nachdem kann ich micht mehr arbeiten.ich bin 64. MEIN PROBLEM. Das Unternehmer sagt, dass ich KEINE ANSPRUCH HABE AUF URLAUBSKELD FÜR 2009 UND 2010 bis Mai Ist das richtig

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