Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit

Laut Beschluss des Bundessozialgericht wurde die bisher gängige Praxis Wirbelsäulenerkrankungen nicht als Berufskrankheit anzuerkennen widerlegt. Hatte sich bisher das Niedersachsen erfolgreich dafür ausgesprochen, die Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit in die entsprechende Verordnung als unwirksam zu erklären, so hoben die obersten Sozialrichter diese Arbeitnehmerfeindliche Regelung auf.
Nach diesem Urteil stand der Weg für offen, sich bei einer Bandscheibenerkrankung möglicherweise Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu sichern.
Bundessozialgericht Az.: B 2 U 12/98

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